Formulare
Die Stadtverwaltung Auma-Weidatal möchte Ihnen unnötige Wege ersparen und stellt deshalb auf dieser Seite Formulare im PDF-Format für Sie bereit, die Sie ausdrucken, ausfüllen und an die Stadtverwaltung per Post zurücksenden, faxen bzw. auch persönlich im Rathaus abgeben können.
In einigen Fällen ist eine persönliche Vorsprache noch erforderlich. Sie benötigen dann aber nicht mehr unnötig viel Zeit dafür.
Die Rücksendung per E-Mail ist gegenwärtig aus rechtlicher Sicht leider noch nicht möglich.
Auf dieser Seite können Sie folgende Vordrucke ansehen und ausdrucken bzw. downloaden.
Zur Ansicht bzw. zum Downloaden benötigen Sie das Programm Acrobat Reader.
Dieses Programm können Sie unter der nachfolgenden Internetadresse kostenlos downloaden:
http://www.adobe.de/products/acrobat/readstep2.html
Vordrucke
Haupt- und Ordnungsverwaltung
- Anzeige einer öffentlichen Veranstaltung und Antrag für die Veranstaltung einer öffentlichen Vergnügung und Merkblatt zur Anzeige
- Antrag auf Verlängerung/Verkürzung/Aufhebung der Sperrzeit
- Antrag einer Ausnahmegenehmigung zum Anlegen und Unterhalten eines Lager- oder Brauchtumsfeuers
- Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Abbrennen eines Kleinfeuerwerks
- Antrag auf Erteilung eines Fischereischeines und Merkblatt
- Antrag auf Sondernutzung öffentlicher Verkehrsflächen
- Antrag auf Vereinsfoerderung
- Antrag Hindernisse im öffentlichen Verkehrsraum
- Antrag Veranstaltung im öffentlichen Verkehrsraum
- Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung
- Antrag Meldebescheinigung
- Wohnungsgeberbescheinigung
- Widerspruch gegen Datenübermittlung nach dem Bundesmeldegesetz
- Information gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung für meldepflichtige Personen
- Anmeldung Stadtbibliothek Auma-Weidatal
Kämmerei
- Anmeldung in einer Kindertagesstätte
- Anmeldung Hundesteuer
- Abmeldung Hundesteuer
- Antrag auf Ermäßigung der Hundesteuer
- Antrag auf Ersatz der Hundesteuermarke
- Einzugsermächtigung
Bauverwaltung
Standesamt
- Anforderung einer Urkunde aus dem Eheregister (§ 62 Personenstandsgesetz)
- Anforderung einer Urkunde aus dem Geburtenregister (§ 62 Personenstandsgesetz)
- Anforderung einer Urkunde aus dem Sterberegister (§ 62 Personenstandsgesetz)
- Anforderung einer Urkunde aus dem Lebenspartnerschaftsregister (§ 62 Personenstandsgesetz)